Die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden ist beitragspflichtig.
1. Definition
1.1. Einnahmen sind:
- Mitgliedsbeiträge
- Aufnahmegebühren
- Spenden
- Fördermittel
- Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden
- Aufwandsentschädigung inkl. Auslagenersatz für Patenschaftsvertrag Fischtreppe
1.2. Beitragsgruppen sind:
- Vollzahler:
- Vollzahler sind Mitglieder ab dem Folgejahr ihres 18. Geburtstags
- Kinder/Jugend:
- Kinder und Jugendliche sind Mitglieder bis einschließlich des Jahres ihres 18. Geburtstags
2. Mitgliedsbeitrag
2.1. Mitgliedsbeiträge werden erhoben für:
- den Anteil, der im Verein verbleibt
- den abzuführenden Anteil an den Anglerverband "Elbflorenz" Dresden e.V. (AVE)
Vollzahler | Kinder/Jugend | |
---|---|---|
Erlaubnis für Allgemeine Gewässer | ||
Vereinsanteil | 24,00 € | 12,00 € |
Anteil AVE | 115,00 € | 45,00 € |
Gesamtbeitrag | 139,00 € | 57,00 € |
Erlaubnis für Allgemeine Gewässer und zusätzlich für Salmonidengewässer |
||
Vereinsanteil | 24,00 € | 12,00 € |
Anteil AVE | 190,00 € | 120,00 € |
Gesamtbeitrag | 214,00 € | 132,00 € |
Förderbeitrag (passiver Angler) | ||
Vereinsanteil | 24,00 € | 12,00 € |
Anteil AVE | 30,00 € | 30,00 € |
Gesamtbeitrag | 54,00 € | 42,00 € |
2.2. Kassierung
Die Kassierung der festgelegten Mitgliedsbeiträge und Gebühren erfolgt im Voraus und ausschließlich bargeldlos per Überweisung auf das Vereinskonto
IBAN: DE07 8505 0300 3120 0936 36
BIC: OSDDDE81XXX (Ostsächsische Sparkasse Dresden).
Stichtag ist das Datum der im Frühjahr eines jeden Jahres stattfindenden Mitgliederversammlung. Sollte diese einmal nicht stattfinden können, ist der Stichtag der 15.03..
Wird der Verpflichtung zur Beitragszahlung bis zum Stichtag nicht nachgekommen, ist das Mitglied ohne schriftliche Mahnung in Verzug und kann satzungsgemäß aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Die Ausgabe der Erlaubnisscheine und Beitragsmarken erfolgt entweder auf dem Postweg (Standardversand, kein Einschreiben) oder zur Mitgliederversammlung im Frühjahr.
Zusätzlich kann der Verein weitere zentrale Termine zur persönlichen Übergabe anbieten.
Die in den Mitgliederinformationen enthaltenen Hinweise sind unbedingt zu beachten.
3. Rechte
Aus den Beiträgen ergeben sich folgende Rechte:
3.1. Erlaubnis für Allgemeine Gewässer:
Erlaubnis zum Angeln in allen Allgemeinen Gewässern lt. Gewässerverzeichnis des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. (LVSA).
3.2. Erlaubnis für Allgemeine Gewässer und zusätzlich für Salmonidengewässer:
Erlaubnis zum Angeln in allen Allgemeinen Gewässern und zusätzlich die Erlaubnis für Salmonidengewässer des AVE lt. Gewässerverzeichnis des LVSA.
3.3. Förderbeitrag:
Erhalt der Mitgliedschaft
4. Hauptverwendungszweck der Beiträge
Die im Verein verbleibenden Beiträge werden vor allem für folgende Finanzierungen eingesetzt:
- Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen
- Hege- und Pflegemaßnahmen an der Lehmgrube Hellerau
- Jugendarbeit
- Aufwandsentschädigungen
- administrative Tätigkeiten
5. Aufnahmegebühren
Die Höhe der Aufnahmegebühren beträgt für Erwachsene 40,00 € und für Kinder und Jugendliche 0,00 €.
6. Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden
Die Höhe des Entgeltes für in einem Jahr nicht geleistete Arbeitsstunden beträgt 30,00 €.
Pro Jahr hat jedes Mitglied an einem Arbeitseinsatz von mind. 4 Stunden teilzunehmen. Dies gilt ausdrücklich auch für Kinder/Jugendliche und Fördermitglieder (passive Angler).
Die Dokumentation erfolgt entweder über die geführten Teilnehmerlisten oder als schriftliche Bestätigung eines anderen Angelvereins oder einer öffentlichen Institution.
Ausgenommen sind alle Mitglieder, die im Vorjahr des jeweiligen Beitragsjahres 65 Jahre oder älter geworden sind, sowie Schwerbeschädigte mit entsprechendem Nachweis.
Etwaige Sonderfälle müssen persönlich mit dem Vorstand abgesprochen werden.
7. Verlust der Mitgliedskarte
Bei Verlust der Mitgliedskarte ist der Vorsitzende bzw. Schatzmeister berechtigt, ein Duplikat auszustellen. Es ist ein Revisionsbeleg anzufertigen, der den Hergang des Verlustes eindeutig beschreibt und vom Vorsitzenden und Schatzmeister unterschrieben ist.
Diese Beitragsordnung wurde am 18.03.2023 durch die Mitgliederversammlung des AV Weiß/Grün 49 Dresden-Neustadt e.V. beschlossen.
Die Ordnung vom 12.01.2002 wird damit ungültig.
Download-Link: Beitragsordnung